Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Holzlöwe GmbH
Stand: [01.01.2025]
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Lieferungen und Leistungen (insbesondere die Herstellung und Montage von Möbeln, Bauelementen und anderen Schreinerarbeiten) zwischen der Holzlöwe GmbH, Inh. [Strosche Leon & Stiegler Leo], (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Spezifische Regelungen für Unternehmer sind gesondert gekennzeichnet.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Die Beauftragung durch den Auftraggeber ist ein bindendes Vertragsangebot. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftragnehmer dieses Angebot innerhalb von 14 Tagen durch eine schriftliche Auftragsbestätigung (E-Mail ist ausreichend) oder durch Ausführung der Leistung annimmt.
(3) Geringfügige, technisch bedingte oder durch die Natur des Materials (z. B. Holz) bedingte Abweichungen in Farbe, Maserung, Struktur und Verarbeitung bleiben vorbehalten und stellen keinen Mangel dar, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
(4) An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der Auftragnehmer die Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise des Auftragnehmers. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird in der jeweils gültigen Höhe ausgewiesen.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, sind Zahlungen wie folgt fällig:
35 % Anzahlung bei Auftragserteilung.
35 % nach Fertigstellung und vor Auslieferung/Montage.
30 % Restzahlung nach Abnahme der Leistung.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
§ 4 Lieferung, Leistung und Gefahrübergang
(1) Liefer- und Fertigstellungstermine sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
(2) Voraussetzung für die Einhaltung der Leistungszeit ist die rechtzeitige Erfüllung der vom Auftraggeber übernommenen Vertragspflichten, insbesondere die Leistung der vereinbarten Anzahlung und die rechtzeitige Bereitstellung notwendiger Informationen oder bauseitiger Voraussetzungen.
(3) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe bzw. Abnahme auf den Auftraggeber über. Bei Versendung der Ware auf Wunsch des Auftraggebers geht die Gefahr mit der Auslieferung an den Spediteur oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person über.
§ 5 Abnahme
(1) Der Auftraggeber ist zur Abnahme der vertragsgemäß erbrachten Leistung verpflichtet. Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung und gegebenenfalls Montage. In mündlicher oder bei Bedarf in schriftlicher Form.
(2) Über die schriftliche Abnahme wird ein Protokoll angefertigt, das von beiden Parteien zu unterzeichnen ist. Eventuelle Mängel sind im Protokoll festzuhalten.
(3) Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber die Leistung in Gebrauch nimmt oder wenn er die schriftliche Abnahme nicht innerhalb von zwei Wochen einfordert.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag im Eigentum des Auftragnehmers.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware pfleglich zu behandeln.
(3) Gegenüber Unternehmern gilt zusätzlich: Der Auftraggeber darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern; er tritt dem Auftragnehmer jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages ab, die ihm aus der Weiterveräußerung erwachsen.
§ 7 Gewährleistung
(1) Für die Rechte des Auftraggebers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
(2) Grundlage der Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Leistung getroffene Vereinbarung. Holz ist ein Naturprodukt; seine naturgegebenen Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten.
(3) Ist die erbrachte Leistung mangelhaft, hat der Auftragnehmer zunächst das Recht zur Nacherfüllung, d.h. nach seiner Wahl zur Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache (Nachlieferung).
(4) Gegenüber Unternehmern gilt: Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Abnahme. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB bleiben unberührt.
§ 8 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Auftragnehmer auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Auftragnehmer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 9 Datenschutz
Der Auftragnehmer erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Auftraggebers nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere DSGVO und BDSG) zum Zwecke der Vertragsdurchführung. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers zu entnehmen.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.